b+m Mietbedingungen

b+m Mietservice

Schweißtechnik-Gasetechnik b+m GmbH


Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Schneid- und Schweißgeräten
Stand 09.2009

Sehr geehrter Kunde,
zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet die Schweißtechnik-Gasetechnik b+m GmbH - nachstehend "Vermieter" genannt - Schneid- und Schweißgeräte an.

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch!

1. Eigentum
Die gemieteten Schneidgeräte, Schweißgeräte und Zubehör sind Eigentum der Schweißtechnik-Gasetechnik b+m GmbH.

2. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Mieter selbst oder der vom Mieter beauftragte Frachtführer das Gerät übernimmt.

3. Mietberechnung
Die Mietberechnung erfolgt entweder nach Tagen, Wochen oder Monaten. Die Preise für die Berechnung befinden sich in unserer Online-Preisliste hinter dem jeweiligen Gerät.

4. Zahlungsbedingungen
Zahlung innerhalb von 10 Tagen Netto Kasse zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei nicht bekannten Personen ist eine Kopie des Personalausweises zu hinterlegen.

5. Anlieferung und Einweisung
Wird eine Anlieferung und/oder Einweisung des gemieteten Gerätes gewünscht, kann dieses nach Absprache mit uns verhandelt werden.

6. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung und die darin angegebene Einschaltdauer (ED) einzuhalten. Erforderliche Reparaturen sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und dürfen nur vom Vermieter durchgeführt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem Gerät vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen. Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an dem Gerät einräumen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch äußerliche Einwirkung entstanden sind, sowie bei Schäden, die durch Nichtbeachtung der Einschaltdauer (ED) entstanden sind. Bei Verlust, Diebstahl und Untergang des Gerätes haftet auch der Mieter.

7. Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Produktionsausfall, die durch einen Defekt des gemieteten Gerätes entstanden sind.

8. Zubehör und Verschleißteile
Fehlende Verschleißteile sowie Druckminderer, Massekabel, Bedienungsanleitung und Schlauchpakete, die mit dem Gerät geliefert werden und im Lieferschein/Mietvertrag extra aufgeführt sind, werden bei der Rückgabe des Gerätes berechnet.

9. Reparaturen
Der Mieter übernimmt die Reparaturkosten des Schweißgerätes, die während einer unsachgemäßen Benutzung entstehen. Der Mieter muss bei Reparatur des defekten Gerätes das Gerät an den Firmensitz des Vermieters anliefern (Abholung durch Vermieter nach Absprache möglich).
Reparaturen des Brennerschlauchpaketes sowie des Druckminderes und Massekabels hat der Mieter zu tragen.

10. Beendigung des Mietvertrages
Der Mietvertrag und die damit verbundene Berechnung endet mit der Rückgabe bzw. Übergabe des Gerätes an den Vermieter.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 30827 Garbsen.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen jederzeit einer unserer Mitarbeiter zur Verfügung.


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